Wird folgendes vereinbart:
1. Der Rückbildungsgymnastik-Kurs umfasst 8x75 Unterrichtsminuten. Darüber hinausgehende Stunden sind zulässig und wird von der Kursteilnehmerin selbst übernommen.
2. Bei diesem Rückbildungsgymnastik-Kurs handelt es sich um einen geschlossenen Kurs, der aufeinander aufbaut. Neue Teilnehmerinnen können daher nicht aufgenommen werden. Nimmt die Kursteilnehmerin die Stunden nicht wahr, aus welchen Gründen auch immer, behält die Hebamme dennoch ihren Gebührenanspruch. Die Gebühren richten sich nach der jeweils geltenden Gebührenordnung der Hebammen.
3. Bei Kursteilnehmerinnen, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, wird die Hebamme die Gebühr für die in Anspruch genommenen Leistungen direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen (Abweichendes kann im Zusammenwirken mit der Krankenkasse vereinbart werden).
Nicht wahrgenommene Kursstunden werden von der Kursteilnehmerin, selbst getragen. Die Hebamme erhebt von der Kursteilnehmerinnen eine Kaution von 64,24€ (8,03€ pro Abend) sowie eine Bearbeitungspauschale von 5€ (= 69,24€). Die Kaution wird am Ende des Kurses abzüglich der versäumten Kursstunden zurückgezahlt.
Angehörige privater Versicherungen entrichten keine Kaution, sie tragen die Gebühr von 114 € (incl. 5€ Bearbeitungspauschale) selbst.
4. Die Kaution, sowie die Gebühr privat Versicherter, ist vor Kursbeginn auf unten genanntes Konto zu überweisen (Verwendungszweck: Name und Kurskürzel) und gelten als verbindliche Anmeldung.
5. Der Kurs findet ohne die Teilnahme der Säuglinge statt.
Vertragstext Rückbildungskurs